Schweigepflicht

Schweigepflicht ist für mich oberstes Gebot. Alles, was im Rahmen meiner Arbeit geschieht, wird von mir in keiner Form nach außen getragen, es sei denn, sie erteilen mir eine schriftliche Erlaubnis - z.B. für ein Lehrergespräch.

Beratungsgespräch

Ein erstes Beratungsgespräch ist für Sie völlig unverbindlich und kostenlos.

Therapieverlauf

Ist nach dem Beratungsgespräch die Anmeldung erfolgt, nehme ich erste Daten auf. Auf ihrer Basis stelle ich in Absprache mit Ihnen ein Diagnoseplan und darauf aufbauend einen individuellen Therapieplan auf, an dem die Therapie ausgerichtet wird.

Hierbei werden verschiedene wissenschaftlich evaluierte und anerkannte Methoden angewandt. Dieser multimodale Ansatz garantiert ein bestmögliches Eingehen auf ihr Kind und somit größtmögliche Erfolge.

In regelmäßigen Abständen erstelle ich eine Verlaufsdiagnostik, die es erlaubt, die weiteren therapeutischen Maßnahmen an die Lernfortschritte ihres Kindes anzupassen.

In der Regel finden die Therapietermine wöchentlich in Einzelsitzungen statt. Im Verlauf der Therapie finden in regelmäßigen Abständen Elterngespräche statt, bei denen ich Sie über den Therapieverlauf informiere.

Des weiteren ist es mir wichtig, Kontakt zum Lehrer und eventuell zu anderen Fachstellen, die mit Ihrem Kind arbeiten, aufzunehmen. Dies geschieht nur mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis, da für mich die Schweigepflicht selbstverständlich ist.

Förderung durch das Jugendamt

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung durch das Jugendamt nach § 35a SGB VIII vor, so können Kinder aus dem Landkreis Lauf/Nürnberger Land, Fürth, Neustadt/Aisch, und Erlangen-Höchstadt die Förderung einer Therapie in meiner Praxis beantragen.